Glauben darf jeder was er oder sie will, denn so garantiert es das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Artikel 4 Satz 1 :
„Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“
Manche Menschen glauben an einen Gott, andere glauben an mehrere
Götter, oder auch an Göttinnen. Was solls; das ist deren freie Entscheidung.
Wir Menschen haben in unserer Kulturgeschichte schon so viele Göttinnen und Götter erfunden, daß es auf eine Göttin oder einen Gott mehr oder weniger überhaupt nicht ankommt. Und: ob man an Schneewittchen glaubt, an den Weihnachtsmann — oder an Allah — macht überhaupt keinen Unterschied. Denn das sind allesamt Märchenfiguren.
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