Kommentar zu https://peds-ansichten.de/2021/07/inzidenz-grossbritannien-fake-tagesspiegel/

Vielen Dank für diesen Text. Er ist ein weiterer Baustein, um diesen Wahnsinn zu erklären. Leider werden ihn nur Leute lesen, die ohnehin schon kritisch/Selbstdenker sind. “Gläubige” werden ihn wie der Teufel das Weihwasser scheuen. Nach jetzt über einem Jahr mit vielen Studien und Analysen ist klar, dass alles ein Fake war. Wenn ich als ITler und damit analytisch denkender Mensch das begriffen habe, müssten es auch alle Politiker bzw. deren Berater erkannt haben. Damit bleiben wenige Optionen, wieso weitergemacht wird. Entweder ist es Dummheit – was ich vielen, aber nicht allen Politikern unterstelle – oder es ist Bosheit, weil sie einen Plan verfolgen. Und diesen Plan werden sie weiter verfolgen, bis ihnen das Handwerk gelegt wird. Das kann aber nur durch Gerichte erfolgen, die offensichtlich keine “Lust” dazu haben oder ihrerseits zu dumm/unwissend sind.
Es läuft alles auf “dumm oder böse” hinaus.
Wie sollen wir dagegen ankommen? Ich sehe leider keine Lösung, nur den Untergang unserer Kultur. Und das nicht nur wegen des Corona-Irrsinns, sondern auch wegen der Zerstörung der Energiewirtschaft, der Kfz-Industrie, der chemischen Industrie.
Prognose, die ich schon 2018 aufschrieb;
https://www.bloghuette.eu/2021/05/deutschland-hat-fertig-2/
Wenn ich das alles als fachfremder ITler erkannt habe durch jahrelange Analysen, dann muss es auch jeder “Profi” erkannt haben. Aber es passiert nichts. Kinder hüpfen und “streiken”, damit es unseren Nachfahren einmal gut geht, fordern aber gleichzeitig, dass keine Kinder mehr geboren werden, jedenfalls keine deutschen.
Grüne fordern, dass Abtreibung bis zur Geburt erlaubt wird.
Wie sähe unsere Welt heute aus, wenn die Eltern von Einstein, Galilei, Marco Polo, Gutenberg, Leonardo da Vinci, Kopernikus, Magellan, Kepler, Isaac Newton, Charles Darwin, Thomas Alva Edison, Marie Curie usw. ihre Kinder abgetrieben hätten?

Übersetzung von http://www.nssoud.cz/NSS-dnesnim-rozsudkem-zrusil-s-odlozenou-ucinnosti-o-3-dny-mimoradne-opatreni-Ministerstva-zdravotnictvi-regulujici-noseni-ochrannych-prostredku-dychacich-cest/art/32905

MIT DEM HEUTIGEN URTEIL WIRD EINE DRINGLICHKEITSMASSNAHME DES GESUNDHEITSMINISTERIUMS, DIE DAS TRAGEN VON ATEMSCHUTZGERÄTEN REGELT, MIT EINER VERZÖGERUNG VON 3 TAGEN AUFGEHOBEN.
Mit seinem heutigen Urteil hat das Oberste Verwaltungsgericht die außerordentliche Maßnahme des Gesundheitsministeriums vom 29. Juni 2021, Nr. MZDR 15757/2020-55/MIN/KAN, zur Regelung des Tragens von Atemschutzgeräten. Bei dem Kläger handelte es sich um eine Person, die an einer langwierigen Atemwegserkrankung leidet, die das Tragen einer Atemschutzmaske erheblich erschwert, und die außerdem hohe Werte an Antikörpern infolge der Covid-19-Krankheit aufweist.

Das Oberste Verwaltungsgericht hat bereits eine ähnliche Maßnahme von Anfang April dieses Jahres mit Urteil vom 27. Mai 2021, Nr. 7 Ao 6/2021-112, und eine ähnliche Maßnahme von Ende April mit Urteil vom 11. Juni 2021, Nr. 10 Ao 12/2021-81, für rechtswidrig erklärt. In beiden Fällen geschah dies, weil die Gründe für diese Maßnahmen völlig unzureichend waren. Obwohl das Oberste Verwaltungsgericht in diesen Urteilen ausdrücklich beschrieben hat, in welche Richtung die Begründung geändert werden sollte, um sie überprüfbar zu machen, hat das Gesundheitsministerium mehr als einen Monat nach dem ersten Urteil immer noch nicht die meisten der angeblichen Mängel der jetzt erlassenen Maßnahme behoben. Insbesondere hat es entgegen den eindeutigen Anforderungen des Pandemiegesetzes die mit dem Tragen von Atemschutzmasken über einen längeren Zeitraum verbundenen Risiken nicht bewertet und folglich die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die Rechte der betroffenen Personen nicht geprüft. Obwohl das Ministerium nicht bestreitet, dass das Tragen einer Atemschutzmaske insbesondere für einige kranke Personen kompliziert sein kann, hat es erneut versäumt, diesen Punkt in der Begründung der Maßnahme zu berücksichtigen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Risiken des Tragens einer Atemschutzmaske in manchen Fällen größer sind als die des Nichttragens, wie der Rechtsmittelführer im vorliegenden Fall zutreffend dargelegt hat und wie es sich aus seiner persönlichen Situation ergibt.

Das Ministerium hat es auch versäumt, andere angebliche Mängel zu beheben, wie z. B. die Bereitstellung von funktionalen Verweisen auf Expertenstudien oder eine kurze Zusammenfassung der Schlussfolgerungen fremdsprachiger Studien in tschechischer Sprache.

Der Präsident der Achten Kammer des Obersten Verwaltungsgerichts, Petr Mikeš, erklärte: “In einem Rechtsstaat ist es nicht möglich, dass sich die Exekutive über die klar zum Ausdruck gebrachte Meinung des Gerichts hinwegsetzt und die Justiz daran hindert, die Grundsätze eines demokratischen Rechtsstaats zu beachten, der auf der Achtung der Rechte und Freiheiten des Menschen und der Bürger beruht. Der Rechnungshof verlangt vom Ministerium nur, dass es die im Pandemiegesetz eindeutig festgelegten Anforderungen an die Rechtfertigung erfüllt. Doch das Ministerium ist nicht in der Lage, diese Anforderung zu erfüllen.

Das Gericht prüfte daher, ob die Maßnahme mit sofortiger Wirkung oder sogar rückwirkend aufgehoben werden sollte. Es durfte jedoch nicht übersehen werden, dass die Maßnahme auch für Situationen gilt, in denen ein deutlich erhöhtes Infektionsrisiko für gefährdete Gruppen besteht, d. h. z. B. für Besuche von Patienten in Gesundheitseinrichtungen oder von Nutzern sozialer Dienste in Einrichtungen für soziale Dienste. Er gab dem Ministerium daher zumindest eine kurze Frist, um die Situation zu bereinigen.

“Der Gerichtshof räumt ein, dass es nicht wünschenswert ist, dass die betreffende Pflicht selbst in sehr risikoreichen Situationen für einen bestimmten Zeitraum überhaupt nicht auferlegt wird. Leider drängt das Gesundheitsministerium das Gericht jedoch allmählich zu dieser Lösung, wenn es trotz wiederholter konkreter Kritik seitens des Gerichts nicht in der Lage ist, die Mängel zu beheben. Daher kann ein solches Vorgehen in Zukunft nicht ausgeschlossen werden, da das Gericht keine andere Möglichkeit hat, das Ministerium zu zwingen, die klar formulierte Rechtsauffassung zu respektieren”, fügte Richter Mikeš hinzu.

Nach Ansicht des Obersten Verwaltungsgerichts führt die wiederholte Nichtbeachtung der Schlussfolgerungen des Gerichts zu Rechtsunsicherheit für die Adressaten, aber auch für die Behörden, die die Erfüllung der auferlegten Verpflichtungen kontrollieren. Die Folge sind auch unnötige Kosten (nicht nur in Form von wiederholten Kostenübernahmen für erfolgreiche Kläger), sondern auch eine weitere Überlastung des ohnehin schon überlasteten Systems der Verwaltungsgerichtsbarkeit, in dem die Verwaltungsgerichte, anstatt die Rechte anderer Personen in nicht prioritären Angelegenheiten zu schützen, immer wieder auf dieselben wiederholten Fehler des Ministeriums hinweisen müssen.

Informationen zum Urteil vom 27. Juli 2021 in der Rechtssache Nr. 8 Ao 17/2021. Das vollständige Urteil ist unter www.nssoud.cz veröffentlicht.
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Stromanbieter und ihre Tarife

Diesen Text habe ich meinem aktuellen Stromanbieter geschickt.

Ich sage Ihnen sicher nichts Neues, wenn ich anmerke, dass Kunden mehr oder weniger gezwungen werden, jährlich den Anbieter zu wechseln, weil die ersten 12 Monate nur aufgrund von Rabatten günstig sind. Danach werden die Angebote teurer als ein Basispaket beim lokalen Anbieter. Ich hatte schon lange Telefonate mit Angestellten von Anbietern, die das Problem auch verstanden, aber nichts daran ändern konnten. Es sollte im Interesse von Kunde und Anbieter sein, den jährlichen Wechsel zu vermeiden, gerade auch wegen des Verwaltungsaufwands. Ich habe ein paar aktuelle Angebote in einer Vergleichstabelle erfasst und komme zu dem Ergebnis, dass Ihr Angebot leider nicht attraktiv ist. Die Daten stammen von Check24 (Vattenfall, eprimo) und von den Webseiten der Anbieter (Stadtwerke Düsseldorf, Stromio).


Kosten im ersten Jahr. Stromio hat den schlechtesten Tarif.

AnbieterTarifGP Monat €GP Jahr €AP €/kWhNK-Bonus %NK-Bonus €Sofortbonus €Verbrauch kWh/JahrKosten/JahrKosten inkl Rabatt
VattenfallEasy 1215,40 €184,80 €0,2670 €0,0000107,00 €45,00 €2200772,20 €620,20 €
eprimoohne Bonus8,98 €107,76 €0,2624 €0,00000,00 €0,00 €2200685,04 €685,04 €
Stadtwerke Düsseldorf 17,92 €215,04 €0,2624 €0,00000,00 €100,00 €2200792,32 €692,32 €
eprimoÖko Basis9,72 €116,64 €0,3208 €0,000068,00 €52,00 €2200822,40 €702,40 €
Stromiogrünstrom smart 89,65 €0,3260 €0,00000,00 €75,00 €2200806,85 €731,85 €

Kosten im Folgejahr. Stromio hat den zweitschlechtesten Tarif.

AnbieterTarifGP Monat €GP Jahr €AP €/kWhNK-Bonus %NK-Bonus €Sofortbonus €Verbrauch kWh/JahrKosten/JahrKosten inkl Rabatt
eprimoohne Bonus8,98 €107,76 €0,2624 €0,00000,00 €0,00 €2200685,04 €685,04 €
VattenfallEasy 1215,40 €184,80 €0,2670 €0,0000107,00 €45,00 €2200772,20 €620,20 €
Stadtwerke Düsseldorf 17,92 €215,04 €0,2624 €0,00000,00 €100,00 €2200792,32 €692,32 €
Stromiogrünstrom smart 89,65 €0,3260 €0,00000,00 €75,00 €2200806,85 €731,85 €
eprimoÖko Basis9,72 €116,64 €0,3208 €0,000068,00 €52,00 €2200822,40 €702,40 €

Eprimo ohne Bonus bietet offensichtlich den besten Tarif, wenn man nicht jährlich wechseln möchte. Aber man könnte es, wenn die Zahlen sich nennenswert ändern. Bemerkenswert finde ich, dass der Tarif von Eprimo ohne Bonus sogar im ersten Jahr schon besser ist, als der mit Bonus. Die entsprechende Abteilung scheint nicht sauber zu arbeiten. Wenn die Firmen einen vernünftigen Tarif ohne extreme Verteuerung ab dem zweiten Jahr anbieten würden, dann würden Menschen wie ich nicht wechseln.